Defekte Geräte und Bastlerware ehrlich verkaufen

Ein Rasenmäher, der nicht mehr anspringt, eine Waschmaschine mit Fehlercode, eine Bohrmaschine mit ausgeschlagenem Futter: Für den Mistkübel sind sie zu schade. Es gibt Menschen, die genau solche Geräte suchen, um sie zu reparieren oder Teile zu gewinnen. Auf PreeSell haben sie eine eigene Kategorie: Defekt & für Bastler.

Wer so etwas kauft

  • Bastler und Hobbyschrauber, die die Reparatur selbst übernehmen.
  • Teilesucher, die ein baugleiches Gerät am Laufen halten wollen.
  • Werkstätten und Händler, die aufbereiten und weiterverkaufen.

Alle drei wollen vor allem eines: genau wissen, was kaputt ist.

Das Wichtigste: eine ehrliche und genaue Beschreibung des Defekts

In dieser Kategorie ist die Angabe zum Defekt Pflicht. Je mehr Details Sie angeben, desto besser kann der Käufer den Artikel einschätzen, und desto weniger Streit gibt es bei der Übergabe. Beschreiben Sie:

  • Was nicht geht, und seit wann. „Springt nicht an“ ist ein Anfang, „Motor dreht, zündet aber nicht, Zündkerze neu“ ist eine Beschreibung.
  • Was Sie schon versucht haben. Das spart dem Käufer die ersten Schritte.
  • Was funktioniert. Ein Gerät mit defektem Display, aber intaktem Motor ist für Teilesucher etwas ganz anderes als ein Totalschaden.
  • Fehlercodes, Geräusche, Gerüche, alles, was ein Fachmann einordnen kann.
  • Modell- und Seriennummer vom Typenschild, damit Käufer Ersatzteile prüfen können.

Kennen Sie die genaue Ursache nicht, schreiben Sie das klar dazu, zum Beispiel: „Gerät defekt und nicht funktionsfähig, genaue Fehlerursache unbekannt.“ Das ist ehrlicher und hilfreicher als eine Vermutung, die sich später als falsch herausstellt.

Fotografieren Sie den Defekt, soweit er sichtbar ist, und das Typenschild.

Der Preis

Orientieren Sie sich an dem, was Ersatzteile oder vergleichbare defekte Geräte bringen, nicht am Gebrauchtpreis eines funktionierenden Geräts. Bei großen Geräten ist oft die Abholung der eigentliche Wert: Viele Käufer holen ab, was sonst entsorgt werden müsste.

Gewährleistung

Als Privatperson können Sie beim Verkauf auf den Ausschluss der Gewährleistung hinweisen. Bekannte Mängel sollten Sie trotzdem möglichst genau beschreiben; ein verschwiegener Mangel bleibt ein Problem, auch mit Ausschluss.

Als gewerblicher Verkäufer müssen Sie die gesetzlichen Gewährleistungs- und Rücktrittsrechte Ihrer Kunden beachten. Im Zweifel klären Sie die Einzelheiten mit Ihrer Rechtsberatung.

Sicherheit

Verkaufen Sie Geräte mit defekter Elektrik oder beschädigten Akkus nur mit deutlichem Hinweis und nicht zum Betrieb. Beschädigte Akkus gehören nicht in den Versand (siehe Verkaufte Ware verschicken).